Mitglied werden

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Dem Verein kann jede natürliche Person als Mitglied angehören.

Für die Aufnahme in den Verein ist als erstes ein persönliches Gespräch mit einem Mitglied des Vorstandes während seiner Sprechzeiten erforderlich. Hierbei wird ein schriftlicher Antrag auf einem dafür besonders vorgesehenen Vordruck erstellt. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter erforderlich.

Der Antrag wird anschließend durch zweiwöchigen Aushang im Verein bekannt gegeben. 

Sofern Einwendungen gegen die Aufnahme nicht innerhalb dieser Frist erhoben werden, entscheidet der Vorstand abschließend über die Aufnahme in den Verein. Die Entscheidung des Vorstandes wird schriftlich mitgeteilt.  

Mit dem Beginn der Mitgliedschaft verpflichtet sich das Mitglied, sich entsprechend der Satzung, den Vereinsordnungen, den Beschlüssen der Mitgliederversammlung sowie Anordnungen des Vorstandes zu verhalten und aktiv am Vereinsleben und insbesondere an den Aktivitäten der Sportgruppen teilzunehmen. 

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Zahlungen

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Neu aufgenommene Mitglieder zahlen eine nicht rückzahlbare Aufnahmegebühr. Sie wird mit der Aufnahme in den Verein fällig und beträgt 153,00 EUR.

Die Mitglieder sind zur Entrichtung von Beiträgen und Umlagen, die für außerordentliche Aufwendungen erhoben werden können, zu den vereinbarten Fälligkeiten und im Voraus verpflichtet.

Die Grundbeiträge betragen derzeit monatlich für

MitgliedschaftBeitrag
Mitglieder nach Vollendung des 18. Lebensjahres13,00 Euro 
Ehepartner und Lebenspartner eines Mitglieds10,00 Euro
Fördernde Mitglieder10,00 Euro
Jugendliche, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres4,00 Euro

Näheres regelt die Finanz- und Beitragsordnung.

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Gemeinschaftsarbeit

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Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erbringen nach Bedarf  Arbeitsleistungen für den Verein. Freigestellt von der Gemeinschaftsarbeit sind fördernde Mitglieder und Ehrenmitglieder und Mitglieder nach dem Ende des Kalenderjahres in dem sie das 65. Lebensjahr vollendet haben. Alle anderen Mitglieder leisten im Jahr sechs ArbeitsstundenSoweit die Arbeitsleistungen nicht in dem festgesetzten Umfang erbracht werden, ist für jede nicht erbrachte Arbeitsstunde ein Geldbetrag i. H. v. 15,00 EUR zu zahlen. 

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