Wochenendgrundstücke

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Der Verein vermietet an seine Mitglieder auf dem Vereinsgelände Wochenendgrundstücke.

Das Vereinsgelände umfasst ca. 65.000 qm und ist vom Bezirksamt Spandau angemietet. 

Der Verein vermietet unter Zugrundelegung seines mit dem Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Spandau von Berlin abgeschlossenen Hauptmietvertrages Teilflächen als Parzellen an seine Mitglieder im Rahmen eines Untermietverhältnisses. Der Untermieter erlangt am Grund und Boden keine Eigentumsrechte.

Das Untermietverhältnis erlischt unabhängig einer Kündigung bei Beendigung der Mitgliedschaft des Mieters im Verein oder mit Ablauf oder Aufhebung des Hauptmietvertrages zwischen dem Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Spandau von Berlin und dem Verein.

Die Vermietung der Parzelle erfolgt ausschließlich zur Nutzung für Erholungszwecke und der ordnungsgemäßen Pflege und Unterhaltung des Grundstückes einschließlich der hierauf befindlichen Baulichkeiten. Ein Dauerbewohnen der Parzellen und eine gewerbliche Nutzung sind nicht erlaubt. 

Die Parzellen haben unterschiedliche Größen von 100 qm bis zu 350 qm. Auf den Parzellen dürfen Baulichkeiten nur bis zu einer Gesamtfläche von 40 qm errichtet werden. Die Giebelhöhe der Baulichkeiten darf 3,50 m nicht überschreiten.

Die Parzellen sind an das öffentliche Stromnetz und das Frischwassernetz der Berliner Wasserbetriebe angeschlossen. Eine Abwasserkanalisation besteht nicht; die Abwässer müssen in Sammelgruben eingeleitet und auf eigene Kosten durch Entsorgungsfirmen abgefahren werden.

Die Vermietung ist beim Vorstand durch einen schriftlichen Antrag auf einem dafür besonders vorgesehenen Vordruckzu beantragen. Das erfolgt durch ein persönliches Gespräch während der Sprechzeiten des Vorstandes.

Für die Vermietung ist eine einmalige, nicht rückzahlbare Zuweisungsgebühr und eine monatliche Miete zu zahlen. Die Höhe der Zahlungsverpflichtungen kann beim Vorstand erfragt werden.Zu beachten ist, dass die Bebauung und das Inventar auf der Parzelle (Gartenhaus, Schuppen, Anpflanzung, Gerätschaften) Eigentum des bisherigen Mieters sind und von demjenigen, der eine Parzelle übernehmen möchte, durch einen Kaufvertrag mit diesem erworben werden müssen.

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